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AGB

AGB für die Vermietung einer Ferienwohnung

§ 1 Buchungsbestätigung
Die Reservierung für die Ferienwohnung ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung. Mit
Abschluss der Buchung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die AGB als verbindlich an.
§ 2 Anzahlung
Die Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme ist innerhalb von 14 Tagen nach der
Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Anreise fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen ist nach Absprache der Reisepreis bei Anreise in bar oder per Kreditkarte zu
zahlen. Eine Kaution wird nicht erhoben.
§ 3 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können
nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich 16.00 Uhr
bezogen werden kann. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung ab 11.00 Uhr zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Mietobjekt
4.1. Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder
Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des
Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl.
beschädigte/ fehlende Gegenstände ersetzt werden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln
und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch
schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei
unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter
haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind
hiervon ausgeschlossen.
4.2. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung
des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2) kann der Vertrag fristlos
gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
§ 5 Aufenthalt
Der Mindestaufenthalt bei den Wohneinheiten sind mindestens 3 Tage. Andere Aufenthaltszeiten sind in
der Haupt- und Nebensaison auf Anfrage möglich. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der
Beschreibung angegebener Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben sowohl
Ferienvermittler als auch Eigentümer der Ferienwohnung das Recht, überzählige Personen abzuweisen.
§ 6 Reiserücktritt
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden.
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises
bestehen. Sofern sich die gebuchte Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter
einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
Bis zum 42. Tag vor Reiseantritt ist eine Stornierung kostenfrei
Ab dem 42. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises.
Ab dem 28. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises.
Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises.
Die Rücktrittgebühr wird mit der Anzahlung verrechnet. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/-Abbruchversicherung wird dringend empfohlen. Unser Partner ERGO Reiseversicherung hilft Ihnen gerne weiter: ERGO Reiseversicherung
§ 7 Rücktritt durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der
Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§ 8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter oder Vermittler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche
Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder
Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 9 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen
wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Buchung akzeptiert.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine
sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon
unberührt und weiterhin gültig.